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14. Januar 2022Urheberrecht – Bilder aus Google einfach verwenden?
Immer wieder werden in Webseiten oder Social-Media-Kanälen Bilder aus Google oder anderen Quellen einfach verwendet – ohne Rücksprache mit dem Urheber gehalten zu haben. Aber geht das einfach so unproblematisch? Sie ahnen die Antwort sicher bereits: Leider nein! Probleme mit dem Urheberrecht lassen dann meist nicht lange auf sich warten.
Woher Bilder nehmen?
Die meisten Bilder, die man mit den üblichen Suchmaschinen findet, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne Lizenz bzw. ausdrücklicher schriftlicher Einverständniserklärung des Rechteinhabers ist nicht gestattet. Nicht nur Fotos, sondern auch Vektoren und andere Grafiken, wie Tabellen, Logos, Illustrationen etc. unterliegen in der Regel dem Urheberrecht. Um sicher zu gehen, sollte man Bilder aus unklaren Quellen am besten also gar nicht erst verwenden. Greifen Sie besser auf eine der zahlreichen Online-Bilddatenbanken zurück.
Worauf achten?
Neben kostenplichtigen Anbietern gibt es dabei auch solche, die ihre Bilder und Grafiken kostenlos zur Verfügung stellen. Aber Achtung! Auch hier können ganz unterschiedliche Anforderungen – bspw. hinsichtlich der Nennung des Urhebers und/oder des Anbieters – gegeben sein!
Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung von Bildern aus Plattformen geboten, die unterschiedliche Lizenztypen bereitstellen. Es empfiehlt sich also immer, die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters aufmerksam zu studieren und nachzulesen, welche Anforderungen einzuhalten sind.
Welche Lizenzen gibt es?
Auch wenn Ihnen mit der Nutzung kostenloser Bilder oft ein großer Nutzungsspielraum zugestanden wird, sind die zur Verfügung stehenden Werke nicht immer hunderprozentig frei und ohne Regeln verwendbar. Mit dem Download und der Nutzung einse Bildes aus einem Stockportal gehen Sie einen Vertrag ein, an dessen Bedingungen Sie sich rechtlich zu halten haben. Daher sollten Sie immer genau darauf achten, welcher Lizenztyp für das jeweilge Werk gilt und welche Anforderungen dabei gestellt werden.
Auf den ersten Blick mag nun der Eindruck entstehen, dass die sicherste Vorgehensweise die ist, nur noch nach CC0- Bildern (Creative Commons Zero-Bilder) zu suchen. Und grundsätzlich stimmt das natürlich auch. Dennoch kann es sich lohnen, auch nach Bildern anderer Lizenztypen ausschau zu halten. Häufig bieten diese Lizenztypen nämlich eine deutlich größere Auswahl an Themen und einzelnen Bildern. Auch die Qualität der angebotenen Grafiken ist im Bereich der Lizenztypen mit aufwändigen Nachweispflichten oft merklich höher.
Eine Besonderheit neben den oben genannten Lizenztypen stellt die von manchen Bild-Portalen geforderte Link-Pflicht dar. Sie wird von vielen Plattformen genutzt. Darunter ist zu verstehen, dass in der Umgebung des Bildes oder im Impressum Ihrer Website ein sogenannter Backlink zum Portal gesetzt werden muss.
Fun Fact: Auch die sogenannten „freien Lizenzen“ meinen in Wahrheit keine wirkliche Lizenzfreiheit. Der Begriff „Lizenzfreie Bilder“ ist im Grunde falsch. Richtig wäre im eigentlichen Sprachsinn die Formulierung „freie Nutzung“. Die Formulierung „lizenfreie Bilder“ hat sich aber im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert, da man damit auf die freie Verwendung (im Sinne kostenloser Nutzung) abzielt. Im Englischen hat man eine schon etwas treffendere Formulierung gefunden. Dort werden die Bilder meist unter „royalty-free“ – also „gebührenfrei“ – angeboten.
Auch gut zu wissen: Bei freien Lizenzen ist keine Genehmigung zur Nutzung nötig. Hat ein Künstler sein Werk unter freie Lizenz gestellt, ist es nicht mehr nötig, sich für die jeweilige Nutzung an den Urheber zu wenden.
Gemeinfreie Inhalte
Eine Sonderregelung stellt der Bereich der Gemeinfreien Inhalte dar. Dazu zählen Werke, die nicht mehr vom Urheberrecht oder vom sogenannten Immaterialgüterrecht (Recht und Schutz des Gestigem Eigentums) betroffen sind.
Gemeinfrei heißt dass Inhalte und Werke für jedermann zugänglich sind. Den Schutz des Urhebersrechts muss es demanch erst verlieren. In der EU und der Schweiz endet das Urheberrecht 71 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bis zu diesem Zeitpunkt geht das Urheberrecht an die Erben über.
In Deutschland ist die Freigabe von Werken im Sinne der Gemeinfreiheit nicht möglich. Die CC0-Lizenz ist aber auch hierzulande schon sehr nah dran.
Das Immaterialgüterrecht ist nur gegeben, wenn das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Ein gewisses Maß an Individualität und Originalität muss also gegeben sein. Welche Anfoderungen erfüllt sein müssen, um diese Schöpfungshöhe zu erzielen, ist nicht eindeutig geregelt. Im Zweifelsfall entscheiden hier Gerichte.
Rechte Dritter (Recht am persönlichen Bild)
Zunächst gilt: Bilder, auf denen Personen gezeigt werden, dürfen ohne deren Erlaubnis nicht veröffentlicht werden. Auch bei der Verwendung von lizenzfreien Bildern, auf denen einzelne Personen erkennbar sind, besteht also ein Restrisiko, dass sie das Bild irgendwann wieder entfernen müssen, wenn die gezeigte Person mit der Nutzung nicht einverstanden ist. Professionelle Fotografen nutzen hierzu in der Regel aber Modelverträge – wodurch die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles durchaus als sehr gering einzuordnen ist.
Fazit:
Bidrechte sind ein weites und sehr komplexes Thema. Für alle Bilder, Fotos und Vektorgrafiken, die Sie verwenden, sollten Sie daher die jeweils geltende Lizenzierung gewissenhaft prüfen. Abmahn-Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, nach verletzten Nutzungsrechten zu suchen, können die widerrechtliche Nutzung sonst schnell zu einer teueren Angelegenheit machen, Am sichersten geht natürlich, wer die verwendeten Bilder und Grafiken selbst erstellt oder vom Profi erstellen lässt.
(MS)